KAK-AssistentKlimaanpassungskonzepte für Kommunen

Häufige Fragen

Antworten für die Person, die in einer Gemeinde oder einem Landkreis für das Klimaanpassungskonzept zuständig ist: ob Sie eines brauchen, was hineingehört, wie Sie hier zu einem Entwurf kommen und was das kostet.

Brauche ich ein Klimaanpassungskonzept?Frage 1

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz verpflichtet die Kommunen nicht unmittelbar. Nach § 12 KAnG (öffnet in neuem Tab) bestimmen die Länder, welche öffentlichen Stellen ein Konzept aufstellen müssen und bis wann. Ob Sie verpflichtet sind, hängt deshalb allein von Ihrem Bundesland ab.

verpflichtend4 Länder

Hier steht die Konzeptpflicht im geltenden Landesrecht.

Baden-Württemberg
Stadtkreise, Große Kreisstädte und Landkreise; in Phase 2 die Landkreise für ihre kreisangehörigen Gemeinden
Frist: Phase 1 bis 30.06.2031, Phase 2 bis 30.06.2034
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreise, kreisfreie Städte und größere Gemeinden
Frist: ab 01.01.2030 binnen drei Jahren, danach Fortschreibung
Niedersachsen
Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover und Stadt Göttingen
Frist: Beschluss bis 31.12.2028; Meldung an das Umweltministerium bis 30.06.2026; Klimaanpassungsmanagement ab 01.01.2027
Schleswig-Holstein
Kreise und kreisfreie Städte
Frist: erstmals bis 30.06.2029; einmalig 150.000 Euro je Kreis oder kreisfreier Stadt

empfohlen12 Länder

Hier war zum Stand 18. August 2026 keine landesrechtliche Konzeptpflicht auffindbar. Ein Konzept ist trotzdem sinnvoll: Die Pflicht kommt in mehreren Ländern über laufende Novellen, Fördermittel setzen häufig ein Konzept voraus, und die Vorsorgepflicht der Träger öffentlicher Aufgaben nach KAnG (öffnet in neuem Tab) gilt unabhängig davon.

  • Bayernoffen
  • BerlinStadtstaat
  • Brandenburgoffen
  • BremenStadtstaat
  • HamburgStadtstaat
  • Hessenoffen
  • Nordrhein-Westfalenim Verfahren
  • Rheinland-Pfalzoffen
  • Saarlandoffen
  • Sachsenoffen
  • Sachsen-Anhaltim Verfahren
  • Thüringenoffen

Vollständige Übersicht aller 16 Länder mit Regelung, Frist und Fundstelle →

Was besagt das Klimaanpassungsgesetz?Frage 2

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) gilt seit dem 1. Juli 2024 und schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung in Deutschland. Es verpflichtet nicht Ihre Kommune direkt, sondern setzt die Ebenen darüber in die Pflicht.

  • Der Bundlegt eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vor und überprüft sie regelmäßig.
  • Die Ländererarbeiten eigene Anpassungsstrategien und bestimmen nach § 12 KAnG (öffnet in neuem Tab), welche öffentlichen Stellen ein Klimaanpassungskonzept aufstellen, was darin stehen muss und bis wann.
  • Alle Träger öffentlicher Aufgabenberücksichtigen bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung.
  • Die Begriffesind in § 2 KAnG (öffnet in neuem Tab) bundeseinheitlich definiert – unter anderem Klimaanpassung und Klimarisikoanalyse.

Die oft genannte Frist 31. Januar 2027 betrifft nach § 10 Abs. 6 KAnG (öffnet in neuem Tab) die Anpassungsstrategien der Länder – nicht die kommunalen Konzepte. Für diese gelten die Fristen des jeweiligen Landesrechts.

Welche Punkte müssen im Konzept enthalten sein?Frage 3

Die Mindestinhalte regelt das Landesrecht. Am weitesten ausformuliert ist Baden-Württemberg: § 2 KAnK-VO (öffnet in neuem Tab) und § 29c KlimaG BW (öffnet in neuem Tab) nennen sechs Bausteine. Sie sind fachlich auch dort ein brauchbarer Maßstab, wo das Landesrecht noch keine Vorgaben macht. Die rechte Spalte zeigt, wie weit der hier erzeugte Entwurf den jeweiligen Baustein trägt.

PflichtbausteinWas hineingehörtRechtsbezugIm Entwurf
BestandsaufnahmeZusammenstellung vorhandener Datengrundlagen, Fachkonzepte und laufender Planungen sowie der Zuständigkeiten in der Verwaltung.§ 29d Abs. 3 und 4 KlimaG BW (öffnet in neuem Tab)teilweise
KlimawirkungsanalyseDarstellung der heutigen und möglichen künftigen klimatischen Bedingungen. Für die Gegenwart sind mindestens Jahresmitteltemperatur, Sommertage, Heiße Tage, Tropennächte sowie Niederschlag im Sommer und im Winter abzubilden, für die Zukunft dieselben Werte aus Klimamodellauswertungen.§ 2 Abs. 2 KAnK-VO (öffnet in neuem Tab)Entwurf deckt ab
BetroffenheitsanalyseVerknüpfung der Klimawirkungen mit empfindlichen Systemen in elf Handlungsfeldern, ergänzt um textliche Erläuterungen der Verwundbarkeiten, Anpassungsziele und Prioritäten.§ 2 Abs. 3 KAnK-VO (öffnet in neuem Tab)teilweise
MaßnahmenkatalogSystematische Zusammenstellung konkreter Anpassungsmaßnahmen mit Zielen, Zuständigkeiten, Zeitrahmen und Prioritäten.§ 2 Abs. 4 KAnK-VO (öffnet in neuem Tab)vor Ort zu leisten
Beteiligung und BeschlussfassungEinbindung der Fachämter, der kreisangehörigen Gemeinden und der Öffentlichkeit sowie Beschluss im zuständigen Gremium.§ 29c Abs. 1 und 2 KlimaG BW (öffnet in neuem Tab)vor Ort zu leisten
Veröffentlichung und MonitoringVeröffentlichung des Konzepts, Information der zuständigen Fachbehörde sowie Verstetigung, Monitoring und Fortschreibung.§ 29c Abs. 3 KlimaG BW (öffnet in neuem Tab)vor Ort zu leisten

Ausführlich, mit Textbausteinen für eine Vergabe →

Wie kann ich mir einen Entwurf erstellen lassen?Frage 4

In vier Schritten, ohne Registrierung und ohne Installation. Sie brauchen nichts vorzubereiten – die Datengrundlage liegt für jedes Gebiet in Deutschland bereits ausgewertet vor.

  1. 1
    Gebiet suchen

    Auf der Startseite Ihre Gemeinde oder Ihren Landkreis eingeben. Hinterlegt sind 10.747 Gemeinden sowie 401 Landkreise und kreisfreie Städte – ganz Deutschland.

  2. 2
    Daten ansehen

    Klimakennwerte, Projektionen, Starkregen- und Hochwassergefahren sowie vulnerable Einrichtungen liegen bereits ausgewertet vor. Ansehen ist möglich, aber nicht nötig – die Zahlen fließen ohnehin in den Entwurf ein.

  3. 3
    Entwurf durchgehen

    Zehn Schritte führen durch das Konzept. Sie wählen die betrachteten Handlungsfelder, kreuzen die Textbausteine an, die zu Ihrer Kommune passen, und stellen den Maßnahmenkatalog zusammen. Jeder Absatz ist bearbeitbar.

  4. 4
    Word-Dokument zusenden lassen

    Am Ende geben Sie eine E-Mail-Adresse an. Das fertige Dokument kommt unmittelbar danach als .docx – mit Titelblatt, allen Kapiteln, Datentabellen und Quellenverzeichnis.

Gebiet suchen und Entwurf starten

Was kostet der Entwurf?Frage 5

Das Erstellen und Zusenden ist kostenlos und unverbindlich – auch zum Prüfen, ob das Werkzeug für Sie taugt. Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.

Kosten entstehen erst, wenn Sie den Bericht verwenden möchten: Sobald Texte, Tabellen oder der Maßnahmenkatalog ganz oder in Teilen in ein Konzept übernommen werden, das Ihre Kommune beschließt oder veröffentlicht, ist ein Jahresabo über 499 € netto abzuschließen. Es deckt alle Gebiete in Ihrer Zuständigkeit ab, läuft zwölf Monate und verlängert sich nicht automatisch.

Konditionen und Bestellung →

Wer erstellt den Entwurf?Frage 6

Prof. Dr. Peter Schanbacher
Leiter Steinbeis-Transferzentrum der
Steinbeis Transfer GmbH (StT)
als Experte für Nachhaltigkeit

Die Kapiteltexte entstehen regelbasiert aus den amtlichen Daten Ihres Gebiets und aus einer redaktionell erarbeiteten Bausteinsammlung – nicht frei erfunden. Jede Zahl im Dokument ist mit Herkunft, Stand und Bezugsperiode ausgewiesen. Was der Datenbestand nicht hergibt, steht auch nicht im Entwurf.

Wie lange dauert der Bericht?Frage 7

Rund zehn Minuten. So lange brauchen Sie, um Ihre wichtigsten Punkte und Maßnahmen auszuwählen. Danach wird der Bericht automatisiert erstellt und Ihnen direkt als Word-Dokument zugesendet – es gibt keine Bearbeitungszeit und keine Warteschlange.

Ihr Zwischenstand bleibt in Ihrem Browser gespeichert. Sie können die Auswahl also unterbrechen und später fortsetzen, und Sie können den Entwurf beliebig oft neu erzeugen.

Weitere Fragen

Welche Daten fließen ein und woher stammen sie?

Ausschließlich amtliche oder offen nachnutzbare Quellen: Klimarasterdaten und Klimaprojektionen des Deutschen Wetterdienstes, Bemessungsniederschläge nach KOSTRA-DWD-2020, Verwaltungsgrenzen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, Einwohner- und Flächenangaben des Statistischen Bundesamtes sowie vulnerable Einrichtungen und Grünflächen aus OpenStreetMap. Herkunft, Auflösung und Lizenz jedes Datensatzes stehen unter Datengrundlagen und noch einmal im Quellenkapitel des Word-Dokuments.

Wie vollständig ist der Entwurf?

Er ist als geschlossene Fassung angelegt: alle Pflichtkapitel ausformuliert, Klimakennwerte, Projektionen, Starkregen- und Trockenheitsindikatoren, Betroffenheit je Handlungsfeld, vulnerable Einrichtungen, Maßnahmenkatalog und Quellenverzeichnis als Tabellen belegt. Was Sie beitragen, sind die Richtungsentscheidungen: welche Handlungsfelder Sie betrachten, welche laufenden Vorhaben hineingehören und welche Maßnahmen Ihre Kommune verfolgt. Danach geht das Dokument in die Beschlussfassung.

Kann ich das Dokument weiterbearbeiten?

Ja. Sie erhalten eine bearbeitbare Word-Datei (.docx) mit Titelblatt, Überschriftenformaten, Datentabellen und Seitenzahlen – kein PDF. Sie können sie unmittelbar als Gremienvorlage verwenden, kürzen, ergänzen oder in Ihre eigene Dokumentvorlage übernehmen.

Gibt es Fördermittel für das Konzept?

In Baden-Württemberg wird die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach § 34b KlimaG BW (öffnet in neuem Tab) finanziell ausgeglichen. Vertiefende Analysen und die Umsetzung von Maßnahmen werden über KLIMOPASS (öffnet in neuem Tab) und weitere Fachförderprogramme unterstützt. In anderen Ländern gelten eigene Programme; eine Übersicht führt das Zentrum KlimaAnpassung (öffnet in neuem Tab).

Können sich mehrere Gemeinden zusammenschließen?

Ja. Das Landesrecht sieht in Baden-Württemberg ausdrücklich vor, Synergien durch gemeinsames Vorgehen mehrerer kreisangehöriger Gemeinden zu nutzen – sogenannte Konvois. Ein Abo deckt alle Gebiete in Ihrer Zuständigkeit ab, ein Landkreis kann damit auch die Konzepte seiner Gemeinden abdecken. Örtliche Besonderheiten müssen dabei erkennbar bleiben.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Auswahl und die Kapiteltexte bleiben in Ihrem Browser; sie werden nicht an den Server übertragen, solange Sie den Versand nicht auslösen. Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich für den Versand des Dokuments genutzt. Einzelheiten stehen unter Datenschutz.

Ich habe eine Frage, die hier nicht steht.

Rechtliche Einzelheiten, ein Glossar der Fachbegriffe und die Fundstellen aller zitierten Vorschriften finden Sie unter Gesetze und Vorschriften. Für alles Weitere erreichen Sie uns per E-Mail an peter.schanbacher@stw.de.